Voraussetzungen für Leistungen

Voraussetzungen für Leistungen

Das LWV Hessen Integrationsamt unterstützt im Rahmen der Begleitenden Hilfen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Begleitung, aber auch durch finanzielle Unterstützung.

Welche finanziellen Leistungen gibt es?

Sie möchten Leistungen des Integrationsamtes beantragen? Je nach Leistungsart müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, finden Sie bei den Informationen zur entsprechenden Leistung. Daneben gibt es einige grundsätzliche Bedingungen, die Sie immer prüfen sollten, bevor Sie einen Antrag stellen:

  • Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit vor?
  • Beträgt die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche?
  • Dauert die Beschäftigung mindestens acht Wochen?

Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Dafür sind die Öffnet externen Link in neuem FensterHessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Versorgungsämter) zuständig. Dort kann man auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Gleichstellung

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Eine Gleichstellung kann man bei der Agentur für Arbeit, die für den Wohnort zuständig ist, beantragen.

Fallbeispiel

Eckehard Stumm beim Arbeiten

Kollege seit einem Vierteljahrhundert

Eckhard Stumm ist seit seiner Kindheit blind. Als Sachbearbeiter kümmert er sich um Hilfen für geistig behinderte Menschen in der LWV-Regionalverwaltung Darmstadt. Dort kann er mit speziellen Hilfsmitteln barrierefrei und selbstständig arbeiten.

Ansprechpartner

Ihr Kontakt zu uns

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