Behinderungsgerecht gestalten
Wenn schwerbehinderte Menschen Schwierigkeiten im Beruf haben, liegt dies oft daran, dass der Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht ist. Manchmal sind eine spezielle Ausstattung oder ein Umbau notwendig. Das Integrationsamt hilft, die passende Lösung zu finden und beteiligt sich an den Kosten.
Das Richtige finden
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten. Das hängt ganz von der Behinderung ab. Ein blinder Mensch braucht zum Beispiel etwas ganz anderes als ein Rollstuhlfahrer. Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes unterstützt den Betrieb bei der Auswahl und Beschaffung geeigneter Hilfen.
Feste und mobile Hilfen
Geht es um fest eingebaute Hilfen, zum Beispiel einen Personenaufzug oder behinderungsgerechte Sanitärräume, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Zuschüsse erhalten. Bei individuellen und mobilen Hilfen, die stark an die Person gebunden sind, erhält der behinderte Mensch die finanzielle Leistung. Zum Beispiel für eine portable Hörverstärkeranlage.
Wer übernimmt die Kosten?
Bei einer neu eingetretenen Behinderung oder bei einer gravierenden Verschlechterung der gesundheitlichen Verfassung ist fast immer ein Rehabilitationsträger zuständig. Sollen hingegen die Beschäftigungsbedingungen eines schwerbehinderten Menschen verbessert werden, übernimmt das Integrationsamt die Kosten.