Außergewöhnliche Belastungen
Viele Behinderungen wirken sich nicht auf die Arbeitsleistung aus. Es gibt aber schwerbehinderte Menschen, die weniger leisten können als im Betrieb üblich ist. Andere brauchen regelmäßige Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte. Zu den damit verbundenen Kosten kann das Integrationsamt Zuschüsse gewähren.
Personelle Unterstützung
Alle Beschäftigten brauchen am Arbeitsplatz hin und wieder Unterstützung von anderen. Für den Betrieb ist es eine außergewöhnliche Belastung, wenn ein schwerbehinderter Mensch mehr Unterstützung braucht, als üblich ist. Zum Beispiel, wenn Kolleginnen und Kollegen ständig mithelfen müssen oder wenn der Meister häufiger anleiten muss.
Leistungseinschränkungen
In einem Arbeitsvertrag sind die Aufgaben und Anforderungen eines Arbeitsplatzes festgelegt. Daran lässt sich die Leistung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin messen. Die Arbeitsleistung wird auch mit den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen verglichen. Wenn ein schwerbehinderter Mensch für längere Zeit deutlich – mindestens 30 Prozent – weniger leisten kann, nennt man das eine erhebliche Minderleistung. In diesen Fällen kann das Integrationsamt einen Beschäftigungssicherungszuschuss an den Arbeitgeber zahlen.