Investitionen für neue Arbeitsplätze
Für schwerbehinderte Menschen ist es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht einfach, einen Arbeitsplatz zu finden. Deshalb können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Zuschüsse und Darlehen erhalten, wenn sie einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für schwerbehinderte Menschen schaffen.
Allgemeine Investitionen
Das Integrationsamt beteiligt sich an den investiven Kosten zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Das können zum Beispiel die Umbau- oder Renovierungskosten für ein neues Büro, die Kosten für die Büroeinrichtung oder die Anschaffungskosten für eine neue Maschine sein. Diese Ausstattung würde sowieso benötigt, egal ob der Betrieb einen schwerbehinderten oder einen nichtbehinderten Menschen einstellt.
Neueinstellung oder Umsetzung
Die Investitionshilfen sind ein Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, um arbeitslose schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wenn aus behinderungsbedingten Gründen ein neuer, bisher nicht vorhandener Arbeitsplatz geschaffen werden muss, um eine Kündigung zu vermeiden, können die Kosten für die Neuschaffung ebenfalls bezuschusst werden.
Prämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm HePAS
Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen eine neue berufliche Perspektive ermöglichen, können eine Prämie erhalten. Näheres finden Sie auf der Seite Hessisches Perspektivprogramm.