Sie haben eine Geschäftsidee und möchten eine selbstständige Existenz gründen? Eine Entscheidung, die gut überlegt und vorbereitet sein will. Das Integrationsamt unterstützt behinderte Menschen auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit.
Gründungsberatung
Je nachdem wie weit Ihre Überlegungen schon gereift sind, erhalten Sie die erforderliche Unterstützung durch eine Unternehmensberatungsfirma: Neben der betriebswirtschaftlichen Gründungsberatung gibt es Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans oder auch eine betriebswirtschaftliche Begleitung in den ersten zwölf Monaten. Das Integrationsamt zahlt Zuschüsse zu den Kosten. Das Ergebnis der Beratung ist offen. Das heißt, am Ende kann auch die Empfehlung stehen, eine Gründungsidee nicht weiter zu verfolgen.
Zinszuschüsse für Darlehen
Die meisten Existenzgründer und Existenzgründerinnen müssen ein Darlehen aufnehmen. Das Integrationsamt kann sich mit Zinszuschüssen an den Kosten beteiligen. Grundsätzlich sind auch alle weiteren Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich. Zum Beispiel für technische Arbeitshilfen oder eine notwendige Arbeitsassistenz.