Existenz sichern durch Beratung
Existenz sichern durch Beratung
Auch schwerbehinderte Menschen können beruflich selbstständig sein. Geraten sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine betriebswirtschaftliche Beratung helfen, einen Weg aus der Krise zu finden.
Krisenberatung
Das Integrationsamt vermittelt bei Bedarf eine Unternehmensberatungsfirma und übernimmt einen Teil der Kosten. Das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Beratung ist offen. Das heißt, am Ende kann auch die Empfehlung stehen, eine Selbstständigkeit nicht weiter zu verfolgen.
Finanzielle Förderung
Wenn der schwerbehinderte Mensch ein Darlehen aufnehmen muss, um die selbstständige Existenz zu sichern, kann sich das Integrationsamt mit Zinszuschüssen an den Kosten beteiligen. Grundsätzlich sind auch alle weiteren Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich. Zum Beispiel für technische Arbeitshilfen oder eine notwendige Arbeitsassistenz.
Schritte zur Unterstützung
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Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Eine Förderung, die über die Beratung hinausgeht, ist nur möglich, wenn
- Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen
- Sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen
- Sie durch die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können
- die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig ist.
Dies ist der Fall, wenn Sie in absehbarer Zeit nicht in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können.
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An wen kann ich mich wenden?
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Welche Formulare & Unterlagen?
Welche Formulare & Unterlagen?
Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.
Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:
- Formular: Antrag auf Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
- Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
- Kopie des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Nachweise für die berufliche Qualifikation
- kurze Beschreibung der bestehenden selbstständigen Tätigkeit
- Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit (Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen)
Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Je nachdem, welche sonstigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beantragt werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.
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Wie wird die Leistung erbracht?