Arbeitgeber "Inklusionsbetrieb"

Arbeitgeber "Inklusionsbetrieb"

Inklusionsbetriebe gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Unternehmen vor allem darin, dass sie besonders viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wie alle anderen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben auch sie Anspruch auf die gesetzlichen Förderleistungen. 

Gesetzliche Leistungen

In Inklusionsbetrieben arbeiten schwerbehinderte Menschen,  die meist viel Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen. Die gesetzlichen Leistungen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen Nachteile durch die Behinderung ausgleichen, damit Inklusionsbetriebe am Markt wettbewerbsfähig sein können. Neben den gesetzlichen Leistungen können Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und Einstellungen bis Ende 2019 aus dem Öffnet internen Link im aktuellen FensterHessischen Perspektivprogramm gefördert werden.

An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen können Sie sich an die Öffnet internen Link in aktuellem Fensterzuständigen Ansprechpartner des Integrationsamtes wenden.

Fallbeispiel

Emilia Stahl bei der Arbeit

Hotel der besonderen Art

Das Tagungshotel „Hoffmanns Höfe“ in Frankfurt-Niederrad ist schon etwas Besonderes. Denn hier arbeiten körperlich behinderte und psychisch kranke Männer und Frauen. Das Hotel ist barrierefrei und bestens ausgestattet.