Durch die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kann jeder Betrieb die Höhe der Ausgleichsabgabe vermindern. Der Ersparnisrechner ermöglicht einen schnellen Überblick über die Einsparmöglichkeiten.
Anzeigeverfahren
Unternehmen sind verpflichtet, jedes Jahr selbst anzuzeigen, ob sie Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Sie können die Ausgleichsabgabe mit dem Verfahren IW-Elan (früher: REHADAT-Elan) elektronisch berechnen und bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Alternativ können die notwendigen Formulare zu Beginn eines Jahres bei der Bundesagentur für Arbeit angefordert werden. Gezahlt wird die Ausgleichsabgabe direkt an das Integrationsamt – spätestens bis zum 31. März für das abgelaufene Kalenderjahr.
Verwendung der Ausgleichsabgabe
Aus der Ausgleichsabgabe finanziert das Integrationsamt die Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Damit schafft die Abgabe einen finanziellen Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, und denen, die dies nicht tun.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zum Anzeigenverfahren wenden Sie sich bitte an den Operativen Service der Bundesagentur für Arbeit in Frankfurt
Frankfurt-Main.OS-SBAZ-AZV@arbeitsagentur.de
Bei Fragen zur Zahlung und Berechnung der Ausgleichsabgabe können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner des Integrationsamtes wenden.