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Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen benötigen Unterstützung, um alle Informationen im Betrieb mitzubekommen. Auch die Verständigung mit den Kolleginnen und Kollegen und dem Vorgesetzten braucht besondere Aufmerksamkeit. Das Integrationsamt hilft weiter, wenn es Probleme mit der Kommunikation im Beruf gibt.
Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher
Gebärdensprachdolmetscher übersetzen das gesprochene Wort in Gebärdensprache und umgekehrt. Schriftdolmetscher schreiben das Gesagte gleichzeitig auf, so dass der Hörbehinderte das gesprochene Wort sofort mitlesen kann. Inzwischen gibt es auch Ferndolmetsch-Dienste über Telefon und Internet.
Dolmetscher werden zum Beispiel für Teambesprechungen, Einarbeitungen an einem neuen Arbeitsplatz, Fortbildungen sowie Betriebs- oder Schwerbehindertenversammlungen eingesetzt. Eine Liste der in Hessen tätigen zertifizierten Gebärdensprachdolmetscher finden Sie, wenn Sie unten auf der Startseite im grauen Kasten unter "Schnelleinstieg" auf "Gebärdensprachdolmetscher" klicken. Dort können Sie eine Adressenliste der Gebärdensprachdolmetscher herunterladen."
Technische Hilfen
In manchen Fällen sind auch spezielle technische Hilfen für hörbehinderte Menschen am Arbeitsplatz sinnvoll. Zum Beispiel: Lichtsignalanlagen, Personenrufsysteme oder andere Kommunikationshilfen.
Kurse mit Kolleginnen und Kollegen
Das Integrationsamt veranstaltet Kurse für berufstätige Gehörlose und ihre hörenden Arbeitskolleginnen und -kollegen. Beide Seiten entwickeln dabei mehr Verständnis füreinander und lernen, sich im Arbeitsalltag besser zu verständigen. Außerdem bietet das Integrationsamt spezielle Info-Veranstaltungen zum Thema Schwerhörigkeit im Arbeitsleben an.
Schritte zur Leistung
Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie schwerbehindert und berufstätig sind.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul unter dem Text auf dieser Seite.
Welche Formulare & Unterlagen?
Wenn Sie einen Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher benötigen, reichen Sie beim Integrationsamt ein:
Beim ersten Antrag:
- Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Formular: Persönliche Angaben (Anlage P)
- Kopie Ihres Arbeitsvertrages
- Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder
- des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
Den Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben und das Formular: Persönliche Angaben (Anlage P) finden Sie, wenn Sie unten auf der Startseite im grauen Kasten unter "Schnelleinstieg" auf "Formulare" klicken. Unter dem Punkt "Finanzielle Leistungen" können Sie beides als PDF-Datei herunterladen.
Bei weiteren Anträgen:
- Angaben über Anlass, Datum und Uhrzeit sowie Ort des Dolmetschereinsatzes
Wenn Sie eine technische Hilfe benötigen, reichen Sie beim Integrationsamt bitte auch noch ein:
- Kostenvoranschlag der beantragten Maßnahme
Wie wird die Leistung erbracht?
Das Integrationsamt sagt die Kostenübernahme entweder für einzelne Einsätze oder – bei regelmäßigen Dolmetschereinsätzen – für einen Jahresbedarf zu. Der schwerbehinderte Mensch oder sein Arbeitgeber bzw. seine Arbeitgeberin beauftragen den Dolmetscher und rechnen mit dem Integrationsamt wie vereinbart (einzeln oder zu bestimmten Terminen) ab.
Für technische Hilfen zahlt das Integrationsamt Zuschüsse.