Video zum Download im mp4-Format [09:04 min, 97,1 MB]
Video zum Download im webm-Format [09:04 min, 127 MB]
Textversion
Das LWV Hessen Integrationsamt fördert die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Berufsleben. Es hat Standorte in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden.
Bildtelefon und Skype
Gehörlose und hörbehinderte Menschen können auch in Gebärdensprache über Bildtelefon und Internettelefon Skype Kontakt zum Integrationsamt aufnehmen. Telefonnummer und Adresse finden Sie unter „Kontakt in Gebärdensprache“ im Fußbereich der Internetseite.
Beratung und Unterstützung
An das Integrationsamt in Hessen können sich schwerbehinderte berufstätige Menschen sowie ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wenden. Sie werden beraten und mit vielfältigen Angeboten unterstützt. Ziel ist es, die berufliche Tätigkeit schwerbehinderter Menschen zu erleichtern, zu sichern und zu begleiten. Je nachdem, was individuell notwendig ist, leistet das Integrationsamt persönliche, technische oder finanzielle Hilfe. Mit Licht- und Vibrationsanlagen lassen sich beispielsweise am Arbeitsplatz Gefahrensituationen besser erkennen.
Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
In vielen beruflichen Kontexten finanziert das Integrationsamt Gebärdensprachdolmetscher- und Schriftdolmetschereinsätze. So können unter anderem betriebliche Arbeitsbesprechungen reibungsloser verlaufen.
Gleichstellung durch Agenturen für Arbeit
Werden Berufstätige durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, haben sie das gleiche Recht auf Leistungen des Integrationsamtes.
Eine eigene Fachkoordination „Hörbehinderte Menschen im Beruf“ informiert und berät Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Beschäftigte zu allen beruflichen Fragestellungen.
Integrationsfachdienste
Das Integrationsamt beauftragt außerdem Integrationsfachdienste. Für gehörlose und hörbehinderte Menschen wirken dort speziell geschulte Fachkräfte an Lösungen mit.
Prävention statt Kündigung
Das Integrationsamt ist in Hessen für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen auf Zustimmung zur Kündigung.
Zu einem solchen Schritt muss es jedoch nicht kommen, wenn zuvor alle Hilfen ausgeschöpft werden. Zeichnen sich Schwierigkeiten ab, die das Arbeitsverhältnis des behinderten Menschen gefährden, informiert und berät das Integrationsamt und schlägt Lösungen vor.
Förderung von Integrationsprojekten
Das Integrationsamt in Hessen fördert Aufbau, Ausbau und Modernisierung von Integrationsunternehmen. Die rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Projekte haben den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, und arbeitsbegleitend zu fördern.
Aufklärungsarbeit in Unternehmen
Das Integrationsamt in Hessen unterstützt die Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- und Personalrat und Beauftragten des Arbeitgebers zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen in Unternehmen. Es gibt eine Vielzahl von Publikationen heraus und bietet jedes Jahr ein umfangreiches Kursangebot zum Schwerbehindertenrecht an.
Für gehörlose Berufstätige und ihre hörenden Kollegen oder Vorgesetzte gibt es spezielle Seminare (=Kollegenseminare). Hier steht das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund, um Verständnis füreinander zu entwickeln und Unsicherheiten oder Vorurteile abzubauen. Übungen zur Gebärdensprache verbessern die berufliche Zusammenarbeit.
Ausgleichsabgabe
Finanziert werden die Angebote des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe. Das ist eine gesetzliche Abgabe, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zahlen müssen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen.