Vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023

Wahl der Stufenvertretungen

Wahl der Stufenvertretungen

Vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023

Vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 findet in den Betrieben und Dienststellen die Wahl der Stufenvertretungen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten statt. Gewählt wird in den Betrieben und Dienststellen, in denen nach dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht auch eine Stufenvertretung der Beschäftigten gebildet ist.

Der Wahlzeitraum für die Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen ist vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023. Daran schließt sich in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März 2023 die Wahl der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen an.

  • Voraussetzungen für die Wahl

    Voraussetzungen für die Wahl

    Die Wahlordnung sieht eine schriftliche Stimmabgabe vor. Es obliegt der bisher gewählten Stufenvertretung zu klären, ob die Wahl auf einer Versammlung im vereinfachten Wahlverfahren oder im förmlichen Wahlverfahren durchgeführt wird. 

    Es ist möglich, die Wahlen zu den Stufenvertretungen bei unter 50 Wahlberechtigten auch bei räumlich weit auseinanderliegenden Betrieben und Dienststellen im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen.

    Liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der Wahl im vereinfachten Verfahren vor, ist in der Einladung zu dieser Versammlung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie zugleich als Wahlversammlung dient. Auf die Wahlversammlung und die dort geplante Wahl zur Stufenvertretung ist durch Aushänge an den allgemein zugänglichen Stellen in den Betrieben oder Dienststellen für die Wahl der Stufenvertretung hinzuweisen. 

  • Aufgaben der Stufenvertretung

    Aufgaben der Stufenvertretung

    Die Stufenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen

    • in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen bzw. mehrere Betriebe/Dienststellen des Arbeitgebers betreffen.
    • in Angelegenheiten, die von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe/Dienststellen nicht geregelt werden können.
    • die in einem Betrieb/einer Dienststelle tätig sind, für die keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist.
  • Mitteilung des Wahlergebnisses

    Mitteilung des Wahlergebnisses

    Mit dem Online-Formular bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) den Betrieben einen neuen Service. Das Formular für die Mitteilung der neugewählten Vertrauenspersonen lässt sich online ausfüllen und wird an das zuständige Integrationsamt übermittelt.

  • Ansprechpartner bei Fragen

    Ansprechpartner bei Fragen

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

    Standort Darmstadt

    Thorsten Graff
    Telefon 06151 801 - 269
    Fax 06151 801 - 234
    E-Mail thorsten.graff@lwv-hessen.de

    Sascha Arnold
    Telefon 06151 801 - 125
    Fax 06151 801 - 234
    E-Mail sascha.arnold@lwv-hessen.de


    Standort Kassel

    Marco Steinbach
    Telefon 0561 1004 - 2123
    Fax 0561 1004 - 2650
    E-Mail marco.steinbach@lwv-hessen.de

    Marco Gerlach
    Telefon 0561 1004 - 2200
    Fax 0561 1004 - 2650
    E-Mail marco.gerlach@lwv-hessen.de


    Standort Wiesbaden

    Thomas Lambert
    Telefon 0611 156 - 212
    Fax 0611 156 - 209
    E-Mail thomas.lambert@lwv-hessen.de

    Oliver Kurs
    Telefon 0561 1004 - 257
    Fax 0611 156 - 209
    E-Mail oliver.kurs@lwv-hessen.de

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