Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu schützen und zu fördern. Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers achten darauf, dass diese gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Sie vertreten den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verantwortlich in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen.
Im betrieblichen Integrationsteam arbeiten der oder die Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- oder Personalrat zusammen. Das notwendige Fachwissen für diese Aufgaben erhalten Arbeitgeberbeauftragte über Publikationen und Kurse des Integrationsamtes.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Weiter informieren & nachlesen
- Bericht "Der Mensch steht im Vordergrund" aus ZB 1/2022
- ZB info Wegweiser SGB IX (Broschüre): Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick
- ZB Spezial - Arbeitgeber gewinnen (Broschüre): Wie die Integrationsämter Sie unterstützen
- Kursangebot des LWV Hessen Integrationsamtes zum Schwerbehindertenrecht
- Prävention statt Kündigungsschutz
- Betriebliches Eingliederungsmanagement