Unterstützte Beschäftigung
Wer für den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt Hilfe braucht, der kann es mit der Unterstützten Beschäftigung schaffen. Zum Beispiel beim Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen oder von der Förderschule ins Arbeitsleben. Mit der Unterstützten Beschäftigung werden die schwerbehinderten Menschen an einem betrieblichen Arbeitsplatz ganz praktisch für eine Tätigkeit qualifiziert.
Qualifizierung und Berufsbegleitung
Zuerst muss ein Betrieb gefunden werden, der Arbeit für den behinderten Menschen hat. Damit sich beide Seiten kennen lernen können, wird meist ein Praktikum vereinbart. Dann beginnt eine „individuelle Qualifizierung“: Der behinderte Mensch wird von einem Job Coach an einem bestimmten Arbeitsplatz im Betrieb angelernt. Diese Ausbildung dauert bis zu zwei Jahre. Das Ziel ist ein fester Arbeitsvertrag (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis). Wenn der behinderte Mensch danach noch weitere Unterstützung benötigt, kann ein Integrationsfachdienst oder eine andere Stelle dafür beauftragt werden (Berufsbegleitung). So lange, wie es erforderlich ist.
Wer übernimmt die Kosten?
Für die Qualifizierung im Betrieb ist in den meisten Fällen die Agentur für Arbeit zuständig, für die anschließende Berufsbegleitung das Integrationsamt.