Wen beraten und unterstützen IFD?
Sie erfahren in etwa 3 Minuten, welche Beratungs- und Begleitungsleistungen die Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber erbringen können.
Erwerbstätig zu sein ermöglicht schwerbehinderten Menschen, wirtschaftlich unabhängig und selbstständig zu leben. Ein Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gleichzeitig ist es für viele schwerbehinderte Menschen schwierig, einen Arbeitsplatz auf Dauer zu behalten. Sie sind, noch stärker als andere, von wachsenden Leistungsanforderungen betroffen.
In den Integrationsfachdiensten stehen professionelle Berater mit Fachkompetenzen bei allen Fragen zum Thema Behinderung und Arbeitsleben zur Verfügung. Die Berater des Integrationsfachdienstes beraten, vermitteln und unterstützen schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitgeber und betriebliche Integrationsteams (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat). Aufgabe der Integrationsfachdienste ist die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Integrationsfachdienste handeln interessensneutral. Ihr Ziel ist es tragfähige und individuelle Lösungen mit allen Beteiligten zu finden.
Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und/sowie der Rehaträger.
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
Für hörbehinderte Menschen gibt es an Schwerpunkstandorten speziell qualifizierte Berater, die auch gebärdensprachkompetent sind.
Die IFD informieren, beraten und unterstützen bei
Eine Beratung oder Begleitung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen.
Schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie betriebliche Integrationsteams können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Region wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Sie erfahren in etwa 3 Minuten, welche Beratungs- und Begleitungsleistungen die Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber erbringen können.