Einige Menschen sind wegen ihrer Behinderung im Berufsalltag darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte Handgriffe übernehmen. Sie brauchen eine Arbeitsassistenz.
Die Assistenzkraft übernimmt aber nur Unterstützungsarbeiten auf ihre Anweisung hin. Das Fachwissen müssen die schwerbehinderten Menschen selbst mitbringen. Die Hauptaufgaben des Berufes werden von ihnen erledigt. Im Rahmen der verfügbaren Mittel besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen werden. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten.
Eine Arbeitsassistenz organisieren
Schwerbehinderte Menschen beschaffen sich ihre Arbeitsassistenz selbst. Sie entscheiden, wann und welche Hilfe sie brauchen. Eine Assistenzkraft benötigt keine besondere Ausbildung.
Es gibt zwei Wege, eine Arbeitsassistenz zu organisieren:
- Sie stellen die Assistenzkraft selbst ein und werden ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin mit allen Rechten und Pflichten (Arbeitgebermodell).
- Sie beauftragen einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen (Dienstleistungsmodell).
Wer übernimmt die Kosten?
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen ist meist die Agentur für Arbeit zuständig, bei einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis das Integrationsamt.