Gründung & Ausbau
Inklusionsbetriebe bieten inklusive Beschäftigung
Inklusionsbetriebe beschäftigen einen hohen Anteil an schwerbehinderten Menschen, die sonst auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen hätten. Deshalb fördert das Integrationsamt ihre Gründung, Erweiterung und Modernisierung.
Zuschüsse für Investitionen
Das Integrationsamt fördert zum Beispiel die Einrichtung von Arbeitsräumen, Maschinen oder EDV-Ausstattung. In angemessenem Umfang können Kosten für Bauinvestitionen und Warenausstattungen übernommen werden. Nicht förderfähig sind Kosten für Personal, Kreditbeschaffung, Grunderwerb und Ersatzinvestitionen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Gründer von Inklusionsunternehmen können eine kostenlose betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch bestehende Inklusionsbetriebe haben die Möglichkeit, sich jährlich beraten zu lassen, um den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern. Neben der Förderung von selbständigen Inklusionsbetrieben können auch Inklusionsabteilungen gefördert werden. Derzeit gibt es neben den gesetzlichen Leistungen noch Gelder aus dem Hessischen Perspektivprogramm.