Wechsel aus WfbM
Wer aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchte, braucht professionelle Unterstützung und einen Betrieb, der ihm eine Chance gibt. Solche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden finanziell besonders gefördert.
Regelleistungen und Modellvorhaben
Die behinderten Menschen werden von der WfbM gut auf den Wechsel vorbereitet. Die Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der WfbM begleitet sie. Zum Beispiel während eines Betriebspraktikums oder einer Betriebsintegrierten Beschäftigung (BiB). Betriebe, die Werkstattbeschäftigten eine BiB mit dem Ziel bieten, einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen, können bis zu 15 Monate laufende Leistungen des Integrationsamtes erhalten.
Ziel ist es, einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von ehemaligen Werkstattbeschäftigten können alle gesetzlichen Leistungen des Integrationsamtes erhalten. Dazu gehören etwa Investitionshilfen für neue Arbeitsplätze und Lohnkostenzuschüsse bei außergewöhnlichen Belastungen. Es gibt zusätzliche Gelder aus dem Hessischen Perspektivprogramm (HePAS). Es beinhaltet besondere Prämien für Ausbildungen oder Einstellungen ehemaliger Werkstattbeschäftigter.
Daneben kann seit dem 01.01.2018 das Budget für Arbeit durch den Träger der Eingliederungshilfe (LWV Hessen) geleistet werden.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.