Mit den Kindern auf Augenhöhe
Marianne Marks begegnet den Mädchen und Jungen aus der Regenbogengruppe auf Augenhöhe. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die 37-jährige Erzieherin ist kleinwüchsig und damit gerade mal so groß wie die älteren Kinder in der Kita Heilig Kreuz im Bad Homburger Stadtteil Gonzenheim. Seit elf Jahren, gleich nach Ausbildung und Anerkennungsjahr, ist Marianne Marks als Erzieherin in der katholischen Kindertagesstätte. Wenn sie beim Basteln, Spielen oder Vorlesen zwischen den Kindern sitzt, übersehen sie die Eltern manchmal – die Kita-Stühlchen sind für ihre Größe von 1,30 Meter genau passend.
Zentrale Ansprechpartnerin
Ihrer Autorität tut das keinen Abbruch. Marianne Marks hat eine volle Stelle und ist die zentrale Ansprechpartnerin für die Regenbogengruppe. Ihre beiden Teilzeit-Kolleginnen halten große Stücke auf sie: "Sie ist ein unglaublich herzlicher Mensch mit einer ebenso herzlichen Beziehung zu den Kindern", sagt Erzieherin Sandra Rieß. "Und sie kann toll erzählen." Heute hat Marianne Marks im Stuhlkreis erklärt, was es mit der gesunden Ernährung auf sich hat. Jetzt geht es erst einmal an die frische Luft. Bevor die Kinder zu Rutsche, Schaukel und Sandkasten stürmen, müssen sie allerdings warten. Marianne Marks geht nicht allein mit den Mädchen und Jungen in den Garten. Mit 1,30 Meter hat sie keine Übersicht über das Gelände. Deswegen beaufsichtigt sie die Kinder draußen nur zusammen mit einer Kollegin.
An der Spitze der Karawane
Um auf Ausflügen den Überblick zu bewahren, übernimmt Marianne Marks immer die Spitze der Kinderkarawane. Bis letzten Sommer hatte sie auf Ausflügen, in der Bewegungsbaustelle, beim Turnunterricht und im Garten außerdem personelle Unterstützung. Eine vom LWV Hessen Integrationsamt finanzierte Studentin kam sechs Stunden pro Woche – aktuell wird nach einer Nachfolgerin gesucht.
Steckbrief
Was wird gefördert?
Mit Zuschüssen (ggf. Darlehen) hilft das LWV Hessen Integrationsamt behinderten Beschäftigten und ihren Arbeitgebern bei
- der Gestaltung des Arbeitsplatzes,
- der Beschaffung notwendiger Hilfsmittel,
- der Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- außergewöhnlichen Belastungen, die Arbeitgebern bei der Beschäftigung eines behinderten Arbeitnehmers entstehen,
- Maßnahmen der beruflichen Qualifikation,
- der Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- einer notwendigen Arbeitsassistenz.
Diese Leistungen werden in Abstimmung mit anderen Leistungsträgern (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung) erbracht. Darüber hinaus übernimmt das Integrationsamt u. U. auch Leistungen, die die Mobilität erhalten.