Auf Achse für die Inklusion
Zwischen Ende September und Anfang Dezember "bin ich auf Tournee", sagt Kathrin Kressel. Für die Mitarbeiterin des Integrationsamtes bedeutet das: pro Arbeitstag in der Regel drei Inklusionsbetriebe abklappern, mit meist längeren Fahrten dazwischen. Manchmal begleitet sie auch ihr Chef Ralf Geßner. Gerade fährt ihr Dienstwagen in die Zufahrt zum Gelände der Orangerie Aukamm in Wiesbaden. Vor dem denkmalgeschützten Gebäude wartet schon die Führungsriege der Gemeinnützigen Schulungs-, Service und Dienstleistungsgesellschaft mbH (DBS gGmbH). 43 Menschen beschäftigt die DBS, 28 davon sind schwerbehindert.
Daten vom Integrationsamt
Im Moment des Händeschüttelns fährt auch Manuela Kisker vor. Die Betriebswirtin ist Mitarbeiterin der Beratungsfirma FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH). Im Auftrag des LWV begleiten Kisker und eine Kollegin die hessischen Inklusionsbetriebe über das Jahr hinweg. Die Beraterinnen erhalten die auszuwertenden Daten über das Integrationsamt, erstellen Lageberichte, nehmen an Projekttreffen teil, führen sogenannte "Meilensteingespräche". Der Betriebsbesuch gegen Jahresende ist ein wichtiger Termin. Geht es doch um die Jahresabschlüsse, die die Entscheidungsgrundlage für die Zusage weiterer Förderungen durch den LWV sein können.
Die Orangerie Aukamm ist eine tolle Örtlichkeit für Veranstaltungen – aber genau in diesem Punkt ging der Businessplan nicht ganz so auf wie gedacht. Ursprünglich sah das Konzept "eine vielseitige kulturelle Nutzung vor", erklärt Geschäftsführer Dr. Simeon Ries. Später stellte sich heraus, dass Nutzungsbeschränkungen zu beachten sind. Wegen der beengten Zufahrt, fehlender Parkplätze, zur Vermeidung von zu viel Autoverkehr und Lärm im naturnahen Aukammtal.
Steckbrief
Inklusionsbetriebe
Als Inklusionsbetriebe werden seit dem 1. Januar 2018 die vormaligen Integrationsprojekte bezeichnet. Sie sind selbstständige Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich unter Marktbedingungen behaupten.
Im Unterschied zu anderen Unternehmen ist das primäre Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. In Inklusionsbetrieben sind sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt und können sich für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren. Deshalb fördert der LWV Hessen solche Betriebe.