Betriebs- und Personalräte
Betriebs- und Personalräte
Der Betriebs- oder Personalrat ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben seinen anderen Aufgaben soll er auch darauf achten, dass die schwerbehinderten Beschäftigten nicht benachteiligt werden. Wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, veranlasst er das Nötige für eine Wahl, sobald fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt werden.
Im betrieblichen Integrationsteam arbeitet der Betriebs- oder Personalrat eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem oder der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers zusammen. Das notwendige Fachwissen für diese Aufgaben erhalten Betriebs- und Personalräte über Publikationen und Kurse des Integrationsamtes.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Weiter informieren & nachlesen
- ZB info Wegweiser SGB IX (Broschüre):
Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick - Kursangebot des LWV Hessen Integrationsamtes zum Schwerbehindertenrecht
- Prävention statt Kündigungsschutz
- Betriebliches Eingliederungsmanagement