Das LWV Hessen Integrationsamt unterstützt im Rahmen der Begleitenden Hilfen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Begleitung, aber auch durch finanzielle Unterstützung.
Sie möchten Leistungen des Integrationsamtes beantragen? Je nach Leistungsart müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, finden Sie bei den Informationen zur entsprechenden Leistung. Daneben gibt es einige grundsätzliche Bedingungen, die Sie immer prüfen sollten, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit vor?
- Beträgt die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche?
- Dauert die Beschäftigung mindestens acht Wochen?
Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Dafür sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Versorgungsämter) zuständig. Dort kann man auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Gleichstellung
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Eine Gleichstellung kann man bei der Agentur für Arbeit, die für den Wohnort zuständig ist, beantragen.
Ansprechstellen
Das LWV Hessen Integrationsamt bietet allen, die eine Beratung oder Information zu Teilhabeleistungen erhalten möchten, den direkten Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner an. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes, den Sie über die Kartenansicht auswählen können. Alternativ erfahren Sie auch über die Postleitzahlensuche etwas weiter unten auf dieser Seite die Kontaktdaten.
Unabhängige Teilhabeberatung/Peercounseling
Da für behinderte Menschen unterschiedliche Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger in Betracht kommen können, wird eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung angeboten (EUTB). Sie gibt Information und Orientierung, bevor Sie einen Antrag stellen. Hier finden Sie eine Liste der unabhängigen Beratungsstellen in Hessen.