Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung

Wer für den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt Hilfe braucht, der kann es mit der Unterstützten Beschäftigung schaffen. Zum Beispiel beim Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen oder von der Förderschule ins Arbeitsleben. Mit der Unterstützten Beschäftigung werden die schwerbehinderten Menschen an einem betrieblichen Arbeitsplatz ganz praktisch für eine Tätigkeit qualifiziert. 

Qualifizierung und Berufsbegleitung

Zuerst muss ein Betrieb gefunden werden, der Arbeit für den behinderten Menschen hat. Damit sich beide Seiten kennen lernen können, wird meist ein Praktikum vereinbart. Dann beginnt eine „individuelle Qualifizierung“:  Der behinderte Mensch wird von einem Job Coach an einem bestimmten Arbeitsplatz im Betrieb angelernt. Diese Ausbildung dauert bis zu zwei Jahre. Das Ziel ist ein fester Arbeitsvertrag  (sozialversicherungspflichtiges  Beschäftigungsverhältnis). Wenn der behinderte Mensch danach noch weitere Unterstützung benötigt, kann ein Integrationsfachdienst oder eine andere Stelle dafür beauftragt werden (Berufsbegleitung). So lange, wie es erforderlich ist. 

Wer übernimmt die Kosten?

Für die Qualifizierung im Betrieb ist in den meisten Fällen die Agentur für Arbeit zuständig, für die  anschließende Berufsbegleitung das Integrationsamt. 

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen. Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie an einer Unterstützten Beschäftigung interessiert sind, wenden Sie sich direkt an den zuständigen Rehabilitationsträger. Für Phase 1 der Unterstützten Beschäftigung (Qualifizierungsphase) ist dies ist in der Regel die Arbeitsagentur.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Für eine Förderung der Berufsbegleitung (Phase 2 der Unterstützten Beschäftigung) reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt beauftragt und bezahlt direkt den Integrationsfachdienst für die Berufsbegleitung.

Fallbeispiel

Markus Jacoby im Gespräch mit einer Kollegin

Erprobte Bürokraft

Markus Jacoby ist aus dem Team des Darmstädter Amtsgerichts nicht mehr wegzudenken. Er ist als Bürokraft überall zur Stelle, wo er gebraucht wird. Seine autistische Störung ist für die Kollegen kein Problem und sie beneiden ihn um sein gutes Gedächtnis.

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