Berufliche Kenntnisse erweitern
Berufliche Kenntnisse erweitern
Bei der Arbeit gibt es immer wieder neue Entwicklungen. Wer mit seinem Wissen und seinen Fähigkeiten auf dem neusten Stand ist, hat im Beruf bessere Chancen. Das ist für schwerbehinderte Menschen besonders wichtig. Oftmals können sie aber wegen der Behinderung nicht an den allgemeinen Fortbildungen teilnehmen.
Hilfen für die berufliche Qualifizierung
Das Integrationsamt fördert die berufliche Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen. Hilfen können auch zum beruflichen Aufstieg erbracht werden. Förderfähig sind sowohl betriebliche als auch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen. Behinderungsbedingte Mehraufwendungen, zum Beispiel für Gebärdensprachdolmetscher oder notwendige Einzelschulungen, werden in voller Höhe übernommen. Als betriebliche Maßnahme kann auch ein individuelles Jobcoaching durchgeführt werden.
Für reguläre Teilnahmegebühren, Reisekosten und andere Aufwendungen gibt es Zuschüsse. Auch selbstständig tätige schwerbehinderte Menschen können solche Leistungen erhalten. Für die Förderung von Erstausbildungen oder Umschulungen sind die Rehabilitationsträger zuständig. Ansprechpartner für die Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit, für eine Umschulung die Rentenversicherung.
Schritte zur Leistung
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Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn
- Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen und
- die Fortbildungsinhalte mit Ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
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An wen kann ich mich wenden?
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Welche Formulare & Unterlagen?
Welche Formulare & Unterlagen?
Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.
Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:
- Formular: Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Formular: Persönliche Angaben (Anlage P)
- Angebot über die beabsichtigte Fortbildungsmaßnahme mit Angabe der Kosten
- Kopie Ihres Arbeitsvertrages
- Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder
- Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
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Wie wird die Leistung erbracht?