Unterstützt gründen

Unterstützt gründen

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten eine selbstständige Existenz gründen? Eine Entscheidung, die gut überlegt und vorbereitet sein will. Das Integrationsamt unterstützt behinderte Menschen auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit.

Gründungsberatung

Je nachdem wie weit Ihre Überlegungen schon gereift sind, erhalten Sie die erforderliche Unterstützung durch eine Unternehmensberatungsfirma: Neben der betriebswirtschaftlichen Gründungsberatung gibt es Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans oder auch eine betriebswirtschaftliche Begleitung in den ersten zwölf Monaten. Das Integrationsamt zahlt Zuschüsse zu den Kosten. Das Ergebnis der Beratung ist offen. Das heißt, am Ende kann auch die Empfehlung stehen, eine Gründungsidee nicht weiter zu verfolgen.

Zinszuschüsse für Darlehen 

Die meisten Existenzgründer und Existenzgründerinnen müssen ein Darlehen aufnehmen. Das Integrationsamt kann sich mit Zinszuschüssen an den Kosten beteiligen. Grundsätzlich sind auch alle weiteren Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich. Zum Beispiel für technische Arbeitshilfen oder eine notwendige Arbeitsassistenz. 

Schritte zur Unterstützung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung, die über die Beratung hinausgeht, ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Öffnet internen Link in aktuellem FensterVoraussetzungen für Leistungen erfüllen,
    • Sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
    • Sie durch die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und
    • die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig ist. 
      Dies ist der Fall, wenn Sie in absehbarer Zeit nicht in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können. 

     

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    • Formular: Antrag auf Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
    • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder
    • des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit (nur bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Nachweise für die berufliche Qualifikation
    • kurze Beschreibung der Gründungsidee bzw. Vorlage eines Businessplans (Das Integrationsamt lässt ggf. die wirtschaftliche Tragfähigkeit der beabsichtigten Selbstständigkeit prüfen.)

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Je nachdem, welche sonstigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beantragt werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt übernimmt einen Teil der Beratungskosten. Die Zinszuschüsse für ein Darlehen sind gestaffelt: Im ersten Jahr 100 Prozent der gezahlten Zinsen und im zweiten Jahr 75 Prozent. Eventuell können im dritten Jahr 50 Prozent der Zinsen übernommen werden.

Fallbeispiel

Orhan Kaygisiz beim Arbeiten

Kori´s Perspektive

Orhan Kaygisiz ist Fotograf und Videofilmer. Aufgrund seiner Behinderung ist er zwei Köpfe kleiner als andere Menschen und hat dadurch eine andere Perspektive. Er verwirklichte mit der Untersützung des Integrationsamtes seinen Berufswunsch.

Ansprechpartner

Ihr Kontakt zu uns

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