Behinderungsgerecht gestalten

Behinderungsgerecht gestalten

Wenn schwerbehinderte Menschen Schwierigkeiten im Beruf haben, liegt dies oft daran, dass der Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht ist. Manchmal sind eine spezielle Ausstattung oder ein Umbau notwendig. Das Integrationsamt hilft, die passende Lösung zu finden und beteiligt sich an den Kosten.

Das Richtige finden 

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten.  Das hängt ganz von der Behinderung ab. Ein blinder Mensch braucht zum Beispiel etwas ganz anderes als ein Rollstuhlfahrer. Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes unterstützt den Betrieb bei der Auswahl und Beschaffung geeigneter Hilfen.

Feste und mobile Hilfen

Geht es um fest eingebaute Hilfen, zum Beispiel einen Personenaufzug oder behinderungsgerechte Sanitärräume, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Zuschüsse erhalten. Bei individuellen und mobilen Hilfen, die stark an die Person gebunden sind, erhält der behinderte Mensch die finanzielle Leistung. Zum Beispiel für eine portable Hörverstärkeranlage.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einer neu eingetretenen Behinderung oder bei einer gravierenden Verschlechterung der gesundheitlichen Verfassung ist fast immer ein Rehabilitationsträger zuständig. Sollen hingegen die Beschäftigungsbedingungen eines schwerbehinderten Menschen verbessert werden, übernimmt das Integrationsamt die Kosten.  

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die notwendigen Hilfen beschaffen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bzw. der schwerbehinderte Mensch selbst. Das Integrationsamt zahlt nach Vorlage der Rechnung den bewilligten Geldbetrag.

Fallbeispiel

Stephan Schäfer mit seinem Betriebsleiter in der Schraubenfabrik

Optimismus macht stark

Als Maschinenbediener und -einrichter arbeitet Stephan Schäfer in der Hessischen Schraubenfabrik in Marburg. Er ist Bluter und hat eine schwere Kniegelenkarthrose. Aber mit seinem hydraulischen Niederhubwagen kann er problemlos große Paletten bewegen.

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