Prävention statt Kündigung

Prävention statt Kündigung

Manchmal gibt es bei der Arbeit Schwierigkeiten. Sei es, weil die Arbeitsleistung wegen einer Behinderung beeinträchtigt ist oder im Betrieb Veränderungen anstehen. Vielleicht ist sogar der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen gefährdet. Spätestens dann muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin handeln. Das Integrationsamt hilft, Lösungen zu finden. 

Alle Hilfe ausschöpfen

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sollte in diesem Fall das Integrationsamt einschalten, damit alle Hilfen ausgeschöpft werden können, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat müssen dabei beteiligt werden. Bei längerer Erkrankung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin führt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durch. 

Unterstützung durch das Integrationsamt

Das Integrationsamt unterstützt alle Beteiligten: Es informiert, berät und schlägt Lösungen vor. Mit der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gibt es auch finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Bei Bedarf vermittelt das Integrationsamt den Kontakt zu speziellen Fachdiensten oder anderen Leistungsträgern. Ziel der Prävention ist die dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses.

An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

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