Schulabgänger und Übergang aus WfbM im Fokus

Bundesprogramm "AlleImBetrieb"

Bundesprogramm "AlleImBetrieb"

Schulabgänger und Übergang aus WfbM im Fokus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem Bundesprogramm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ ein Programm aufgelegt, das behinderten Menschen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern soll. Dies soll erreicht werden, indem bestehende Inklusionsbetriebe ausgebaut und neue aufgebaut werden.

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, deren Belegschaft zu mindestens 30 Prozent aus schwerbehinderten Beschäftigten besteht.

Weg in den regulären Arbeitsmarkt ebnen

Das Programm unterstützt unter anderem Personen, die sich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) unterfordert fühlen, den beruflichen Anforderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt aber (noch) nicht gewachsen sind. 

Finanzielle Aufstockung

In Hessen stellt das Förderprogramm Menschen, die aus einer WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen, und Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Fokus. Für die Beschäftigung dieser Personenkreise können Inklusionsbetriebe eine finanzielle Aufstockung erhalten.

Schritte zur Leistung

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Aus den Programmmitteln des Bundes:
    Finanzielle Leistungen für den Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für den besonderen Aufwand nach § 217 SGB IX und Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 27 SchwbAV

    Für Aufstockungsleistungen:
    Gewährung einer Einzelfall-Aufstockungsleistung im Rahmen der Leistungen des besonderen Aufwands nach § 217 SGB IX (Arbeitsbegleitende Betreuung)

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an die Öffnet internen Link in aktuellem Fensterzuständigen Ansprechpartner des Integrationsamtes wenden.

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Aus den Programmmitteln des Bundes:
    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden.


    Für Aufstockungsleistungen:
    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um Übergänge aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder um eine Beschäftigung von Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf handelt.

Ansprechpartner

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