Ansprechpartner für hessische Arbeitgeber
Ansprechpartner für hessische Arbeitgeber
Den Unternehmen stehen Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung.
Sie erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch qualifiziertes Personal.
Der Status Quo
Oft fehlt es den Unternehmen gar nicht am Willen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Vielmehr scheuen sie vermeintliche Hürden, die damit verbunden sind. Insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben sollen durch die Einrichtung der EAA diese Bedenken genommen werden, denn es steht ein umfangreiches Servicepaket zu Verfügung:
- Persönliche Beratung vor Ort
- Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen
- Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern
- Unterstützung bei der Stellenbesetzung
Die örtlich zuständige EAA finden Sie unter www.eaa-hessen.de.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Weiter informieren & nachlesen
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (Faltblatt)
- Hessenweit einheitliche Internetseite der EAA
- Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
- Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (Erklärfilm der BIH)
- Bericht über EAA "Orientierung für Arbeitgeber" aus LWVkonkret 01.2023