Investitionen für neue Arbeitsplätze

Investitionen für neue Arbeitsplätze

Für schwerbehinderte Menschen ist es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht einfach, einen Arbeitsplatz zu finden. Deshalb können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Zuschüsse und Darlehen erhalten, wenn sie einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für schwerbehinderte Menschen schaffen.

Allgemeine Investitionen

Das Integrationsamt beteiligt sich an den investiven Kosten zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Das können zum Beispiel die Umbau- oder Renovierungskosten für ein neues Büro, die Kosten für die Büroeinrichtung oder die Anschaffungskosten für eine neue Maschine sein. Diese Ausstattung würde sowieso benötigt, egal ob der Betrieb einen schwerbehinderten oder einen nichtbehinderten Menschen einstellt.

Neueinstellung oder Umsetzung

Die Investitionshilfen sind ein Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, um arbeitslose schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wenn aus behinderungsbedingten Gründen ein neuer, bisher nicht vorhandener Arbeitsplatz geschaffen werden muss, um eine Kündigung zu vermeiden, können die Kosten für die Neuschaffung ebenfalls bezuschusst werden.

Prämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm HePAS

Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen eine neue berufliche Perspektive ermöglichen, können eine Prämie erhalten. Näheres finden Sie auf der Seite Öffnet internen Link in aktuellem FensterHessisches Perspektivprogramm

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn

    • Sie die allgemeinen Öffnet internen Link in aktuellem FensterVoraussetzungen für Leistungen erfüllen,
    • der Betrieb sich angemessen an den Gesamtkosten beteiligt,
    • in ausreichender Zahl schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden (die Höhe des Zuschusses richtet sich auch nach der Beschäftigungsquote des Betriebes) und
    • der neu geschaffene Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit mit einem schwerbehinderten Beschäftigten besetzt wird.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Von Ihrem Mitarbeiter benötigen wir:

    Diese Unterlagen enthalten besonders schutzwürdige Daten und sollten durch Ihren Mitarbeiter direkt an uns gesendet werden. Der Mitarbeiter kann Ihnen die Unterlagen aber auch in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an uns aushändigen.

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt kann je nach Höhe der Beschäftigungsquote des Betriebes bis zu 90 Prozent der Investitionskosten übernehmen, maximal 70.000 Euro (netto). Nach der Bearbeitung des Antrags erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. In diesem Bescheid wird der weitere Ablauf genau beschrieben.

Fallbeispiel

Victor Maar beim Arbeiten

Qualität hat Zukunft

Die Gärtnerei Hartmann in Fulda suchte nach einer Lösung, um ihren Mitarbeiter Victor Maar (r.) nach einer schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung weiter zu beschäftigen. Durch spezielle Hilfen erhielt er eine neue Aufgabe als Koordinator und Gerätewart.

Ansprechpartner

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