Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

Viele Behinderungen wirken sich nicht auf die Arbeitsleistung aus. Es gibt aber schwerbehinderte Menschen, die weniger leisten können als im Betrieb üblich ist. Andere brauchen regelmäßige Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte. Zu den damit verbundenen Kosten kann das Integrationsamt Zuschüsse gewähren.

Personelle Unterstützung

Alle Beschäftigten brauchen am Arbeitsplatz hin und wieder Unterstützung von anderen. Für den Betrieb ist es eine außergewöhnliche Belastung, wenn ein schwerbehinderter Mensch mehr Unterstützung braucht, als üblich ist. Zum Beispiel, wenn Kolleginnen und Kollegen ständig mithelfen müssen oder wenn der Meister häufiger anleiten muss.

Leistungseinschränkungen

In einem Arbeitsvertrag sind die Aufgaben und Anforderungen eines Arbeitsplatzes festgelegt. Daran lässt sich die Leistung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin messen. Die Arbeitsleistung wird auch mit den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen verglichen. Wenn ein schwerbehinderter Mensch für längere Zeit deutlich – mindestens 30 Prozent – weniger leisten kann, nennt man das eine erhebliche Minderleistung. In diesen Fällen kann das Integrationsamt einen Beschäftigungssicherungszuschuss an den Arbeitgeber zahlen.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn:

    • Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen
    • Der Betrieb schon alle übrigen Hilfen, wie zum Beispiel eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung, ausgeschöpft hat
    • Eine Umsetzung auf einen besser geeigneten Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des Integrationsamtes wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktmodul weiter unten auf dieser Seite.

  • Welche Formulare & Unterlagen?

    Welche Formulare & Unterlagen?

    Sie können hier Formulare für Anträge auf Leistungen des Integrationsamtes herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Anträge müssen Sie ausfüllen und unterschreiben.

    Bitte reichen Sie beim Integrationsamt ein:

    Von Ihrem Mitarbeiter benötigen wir:

    Diese Unterlagen enthalten besonders schutzwürdige Daten und sollten durch Ihren Mitarbeiter direkt an uns gesendet werden. Der Mitarbeiter kann Ihnen die Unterlagen aber auch in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an uns aushändigen.

    Komplette Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Das Integrationsamt zahlt bei Bedarf über mehrere Jahre dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin einen monatlichen Zuschuss.

Fallbeispiele

Fachkraft gesichert

Am Beispiel einer schwerbehinderten Chemielaborantin beim Darmstädter Unternehmen Evonik informieren wir Sie in diesem drei Minuten langen Film über finanzielle Leistungen des LWV Hessen Integrationsamtes zur Beschäftigungs-sicherung.

Screenshot zum Erklärvideo der Leistung "Außergewöhnliche Belastung"

So kann´s gehn!

In diesem Erklärvideo informieren wir Sie anhand zweier fiktiver Beispiele in einem Produktionsbetrieb, wie bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Beschäftigter das Integrationsamt dem Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss zahlen kann.

Ansprechpartner

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