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HePAS-Programm neu aufgelegt

Potenziale schwerbehinderter Menschen nutzen


Samuel Zalar beim Einräumen von Getränkedosen in ein Kühlregal

Samuel Zalar ist der Sprung aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Edeka-Markt Welker im nordhessischen Battenberg gelungen – auch dank Förderung durch das HePAS-Programm. (Foto: Rolf K. Wegst)

15.01.2024

Die Neuauflage des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) bietet ab 2024 attraktive finanzielle Anreize für potentielle Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen wollen. Gefördert wird die Inklusion in den Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei Bedarf unterstützen Fachleute mit Heranführungs- und Begleitungsmaßnahmen, damit nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse entstehen können.

Für die Umsetzung von HePAS 2024 stellen das Land Hessen sowie der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen jährlich bis zu zehn Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. „Arbeit zu haben ist auch für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zu gleichberechtigter Teilhabe und selbstbestimmtem Leben“, betont Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Besondere Förderleistungen gibt es, wenn Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen. „Finanziell geförderte Praktika in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit dem Angebot der Begleitung tragen dazu bei, dass Arbeitgeber bei ihrer Suche nach Arbeitskräften intensiv unterstützt werden“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.  „HePAS-Leistungen ergänzen dabei sinnvoll die Regelleistungen und erhöhen im Einzelfall die Chance für Arbeitgeber und Schulabgänger, langfristige Arbeitsverhältnisse entstehen zu lassen.“

Förderung, Prämien, Begleitung

HePAS 2024 (Laufzeit bis Ende 2026) bietet

  • Prämien bei Praktika und Probebeschäftigung sowie bei der Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze,
  • Förderung der Arbeitsmarktintegration von Schulabgehenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
  • Förderung des Übergangs aus einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis,
  • besondere Förderung schwerbehinderter Menschen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr,
  • Angebot einer Begleitung durch professionelle Dienste,
  • Förderung innovativer Projektansätze, die die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigung verbessern
  • Einrichtung von Inklusionsberatungen in den hessischen Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern.

Weitere Informationen zum Programm HePAS 2024, zu Ansprechpartnern und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.integrationsamt-hessen.de/arbeitgeber-inklusionsbetriebe/programme-auszeichnungen/hessisches-perspektivprogramm


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